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Teilnahmebedingungen: - Beteiligen können sich Werbe-, Design- und Kommunikationsagenturen, werbetreibende Unternehmen, sowie Einzelpersonen (freie CDs, ADs etc.) mit Arbeiten aus dem Bereich Neue Medien.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Arbeiten, die ab dem 10.05.2009 in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erstmals veröffentlicht beziehungsweise online geschaltet worden sind. Davor veröffentlichte Arbeiten werden nicht zugelassen. Ausgenommen von dieser zeitlichen Begrenzung sind Corporate Websites, E-Commerce-Sites und Portale.
- Bereits 2009 beim OnlineStar eingereichte Arbeiten können nicht mehr eingereicht werden.
- Die Beiträge müssen im Rahmen digitaler Internet–Kommunikation mit werblicher Ausrichtung entstanden sein.
- Alle Einreichungen müssen im Rahmen eines Kundenvertrages oder in irgendeiner Form der Eigenwerbung realisiert worden sein.
- Einsendevoraussetzung ist das Einverständnis der Auftraggeber beziehungsweise des Kunden. Die Verantwortung hierfür trägt der Einreicher. Der Veranstalter des OnlineStar ist nicht verpflichtet, dies nachzuprüfen.
- Sollte eine Einreichung von mehreren Agenturen erstellt worden sein, so kann keine getrennte beziehungsweise doppelte Einreichung erfolgen. Eine gemeinsame Einreichung mit Nennung der Partneragentur(en) ist erwünscht und kann im Anmeldeformular angegeben werden.
- Die Einreicher erklären sich mit der Teilnahme am Wettbewerb damit einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten durch den Veranstalter und im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung (Shortlist und Gewinner) in gedruckter, elektronischer oder sonstiger Form veröffentlicht werden dürfen. Die Einreicher räumen dem Veranstalter hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte ein.
- Im Falle einer OnlineStar-Auszeichnung mit audiovisuellen Bestandteilen verpflichtet sich der Einsender, jegliche aus der Veröffentlichung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung entstehenden GEMA-Gebühren zu tragen oder GEMA-freie Musik zu verwenden.
- Der Einreicher erklärt sich bereit, in jedem Fall einen Repräsentanten zur Preisverleihung zu entsenden.
- Der Einreicher muss gewährleisten, dass sich die Jurymitglieder die Einreichungen online ansehen können, um sie zu bewerten.
- Der Einreicher muss die Kampagnen auf dem eigenen Webserver bereitstellen und die entsprechende URL und gegebenenfalls die benötigten Zugangsdaten (Benutzername, Passwörter) als auch zur Sichtung benötigte Plugins im Bewerbungsformular eintragen. Eine Bereitstellung von außergewöhnlichem technischem Zubehör trägt der Einreicher.
- Die via Internet bereitgestellten Einreichungen müssen durchgängig zwischen dem 10.05.2010 und 25.10.2010 online zur Verfügung stehen. Jeder Einreicher trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Einreichung/en vollständig und rechtzeitig online eingetragen ist/sind.
- Einreichungen, auf die Juroren nicht zugreifen können (Server-Ausfallzeit, falsche Passwörter, tote Links etc.), können nicht in Betracht gezogen werden. Der Einreicher trägt hierfür die Verantwortung, die Haftung oder Prüfung obliegt nicht dem Veranstalter.
- Beiträge, die religiöse Gefühle sowie einzelne Moralvorstellungen oder das Urheberrecht verletzen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Vertrauliche Angaben sowie Projektinformationen sind nur der Jury zugänglich – diese ist zum Stillschweigen verpflichtet.
- Der Einreicher erkennt mit seiner Zustimmung (Option Box bei Upload und dem Speichern der eingereichten Arbeit) die Teilnahmebedingungen an und bestätigt gleichzeitig die Richtigkeit seiner Angaben. Der Veranstalter trägt keine Haftung für fehlerhafte beziehungsweise nicht lauffähige Einreichungen.
- Der Einreicher erklärt sich bereit, im Falle eine Shortlist-Nominierung dem Veranstalter umgehend einen Demo-Film/ Screencast der nominierten Arbeit (Datenformate siehe Einreichungsformular) zukommen zu lassen.
Der Einreicher akzeptiert und bestätigt mit Teilnahme am OnlineStar die Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Nur wettbewerbskonforme Einreichungen nehmen an der Bewertung teil.
Bitte beachten Sie, dass alle Einreichungselemente bis spätestens zum 12. Juli 2010 online eingetragen sein müssen.
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